Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 38 Bemessung der Disziplinarmaßnahme
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 269
Nach Gewicht
- BVerwG, 10.11.2022 – 2 WD 20/21Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer KameradinZitiert von 9
- BVerwG, 14.04.2022 – 2 WD 9/21Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen MaterialsZitiert von 3
- BVerwG, 22.06.2023 – 2 WD 10/22Einstufige Degradierung unter Verkürzung der Wiederbeförderungsfrist wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit dreifacher fahrlässiger KörperverletzungZitiert von 7
- BVerwG, 10.03.2022 – 2 WD 7/21Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich eines TruppenübungsplatzesZitiert von 9
- BVerwG, 20.01.2022 – 2 WD 2/21Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische Vorbelastung; NachbewährungZitiert von 13
- BVerwG, 02.06.2022 – 2 WD 30/20Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sichverschaffens, Besitzes und der Verschaffung kinderpornographischer DateienZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 03.06.2026 – 2 WD 43.25Disziplinarmaßnahme bei Straßenverkehrsdelikt mit fahrlässigen Körperverletzungen
- BVerwG, 13.05.2026 – 2 WD 8.25Dienstgradherabsetzung wegen Trennungsgeldbetrugstaten
- BVerwG, 22.04.2026 – 2 WD 42.25Entfernung aus dem Dienst wegen Verharmlosung des Holocaust
269 Entscheidungen zu § 38 WDO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 38 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/38#abs-1 (1) Bei der Bemessung von Art und Höhe der Disziplinarmaßnahme sind Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe der Soldatin oder des Soldaten zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/38#abs-2 (2) In der Regel ist mit den milderen Disziplinarmaßnahmen zu beginnen und erst bei erneuten Dienstvergehen zu schwereren Disziplinarmaßnahmen überzugehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/38#abs-3 (3) Disziplinararrest oder strenger Disziplinararrest soll erst dann verhängt werden, wenn vorausgegangene erzieherische Maßnahmen und Disziplinarmaßnahmen ihren Zweck nicht erreicht haben oder die Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung eine disziplinare Freiheitsentziehung gebietet.